von Nicole Krone
Wichtige Information zur Beantragung von Personaldokumenten
Zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ist auch die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Ist eine Reise ins Ausland geplant?
Bei Reisen ins Ausland erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt in Ihrem Reisebüro, ob Sie mit Ihrem Personalausweis einreisen können oder ein Reisepass benötigt wird, evtl. sogar ein Einreisevisum.
Durch die EU-Osterweiterung entfällt zwar die Zollkontrolle, jedoch nicht automatisch die Passkontrolle. Da dies aber von jedem Land unterschiedlich gehandhabt wird, kann im Bürgerbüro keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die aktuellsten Informationen dazu finden Sie im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
Bitte vergewissern Sie sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt von der Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Welche Dokumente müssen Sie bei Antragstellung vorlegen?
Zur Beantragung neuer Ausweise werden folgende Dokumente benötigt:
- Lichtbild (aktuell, Format 35 x 45 mm, Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen; Frontalbild - kein Halbprofil)
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden Geburts- oder Eheurkunde im Original
- Gebühr des jeweiligen Dokumentes
Wie hoch sind die Gebühren für ein neues Ausweisdokument?
Ausweisdokument | Altersgruppe | Gebühr |
---|---|---|
Personalausweis | für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres | 22,80 € |
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres | 37,00 € | |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
Reisepass | für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres | 37,50 € |
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres | 70,00 € | |
Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren | Neubeantragung | 37,50 € |